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   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1994 - 18 B 1127/93   

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https://dejure.org/1994,10823
OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1994 - 18 B 1127/93 (https://dejure.org/1994,10823)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.02.1994 - 18 B 1127/93 (https://dejure.org/1994,10823)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Februar 1994 - 18 B 1127/93 (https://dejure.org/1994,10823)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Duldungsanspruch; Ermöglichung einer gemeinsamen Ausreise; Ausreise aller Familienangehöriger; Erfolgloser Abschluß eines Asylverfahrens; Abgelehnter Asylbewerber; Verfolgungsunabhängiges Abschiebungshindernis; Rechtsschutz ; Drohende Abschiebung; Asylverfahren

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1992 - 18 A 1262/91

    Ausländerbehörde; Verfolgungsunabhängig; Abschiebungshindernisse;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1994 - 18 B 1127/93
    Soweit sich ein abgelehnter Asylbewerber weiterhin bzw. erneut auf verfolgungsabhängige Abschiebungshindernisse beruft, kann er Rechtsschutz gegen eine ihm drohende Abschiebung auch weiterhin allein in einem Asylverfahren finden (im Anschluß an Urteil des Senats vom 24.02.1992 - 18 A 1262/91.A -, NWVBl 1992, 294, NVwZ 1992, 1114).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2021 - 7 B 10843/21

    Abschiebung ausreisepflichtiger Familie ohne 16-jährigen Sohn rechtmäßig

    Vielmehr kann die getrennte Abschiebung von Familienmitgliedern je nach den Umständen des Einzelfalles rechtlich zulässig sein (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 1994 - 18 B 1127/93 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 30. April 2001 - 3 TZ 757/01.A -, juris, Rn. 5 ff.; SächsOVG, Beschluss vom 26. November 2018 - 3 B 381/18 -, juris, Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1999 - 18 B 1381/99

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Versagung der Verlängerung einer

    - die rechtliche Beurteilung einer Abschiebungsandrohung sich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides richtet vgl. BVerwG, Urteil vom 19. November 1996 - 1 C 6.95 -, InfAuslR 1997, 193 (196) = BVerwGE 102, 249; vgl. auch Senatsbeschluß vom 10. Juli 1996 - 18 B 3336/95 - und der Kosovo-Krieg erst nach Erlaß des Widerspruchsbescheides vom 3. Februar 1999 begonnen und beendet wurde, - das die Lage der Roma in Mazedonien betreffende Vorbringen der Antragstellerin, soweit sie damit ein verfolgungsabhängiges Abschiebungshindernis geltend machen will, allein Gegenstand eines Asylverfahrens sein kann, vgl. Senatsurteil vom 24. Februar 1992 - 18 A 1262/91.A -, NWVBl 1992, 294 = NVwZ 1992, 1114 und Senatsbeschlüsse vom 22. Februar 1994 - 18 B 1127/93 - und vom 22. April 1999 - 18 A 1686/99 -, - dieses Vorbringen, soweit die Antragstellerin damit ein verfolgungsunabhängiges Abschiebungshindernis geltend machen will, der Abschiebungsandrohung gemäß § 50 Abs. 3 AuslG nicht entgegengehalten werden kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2001 - 18 B 1366/00

    Voraussetzung für die Zulassung einer Beschwerde gegen die Versagung einer

    vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 22. Februar 1994 - 18 B 1127/93 - und vom 9. Februar 2000 - 18 B 1141/99 -, AuAS 2000, 107 = EZAR 632 Nr. 33.
  • VGH Hessen, 30.04.2001 - 3 TZ 757/01

    Getrennte oder gemeinsame Abschiebung von Familienmitgliedern

    Ein eventueller Anspruch auf Ermöglichung einer gemeinsamen Ausreise kommt aber grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Betroffenen ihrerseits alles Zumutbare unternommen haben, um die gemeinsame Ausreise zu gewährleisten (OVG NRW, B. v. 22.02.1994 - 18 B 1127/93 -, zitiert nach JURIS).
  • VG Ansbach, 18.10.2021 - AN 5 E 21.01645

    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber

    Vielmehr kann die getrennte Abschiebung von Familienmitgliedern je nach den Umständen des Einzelfalles rechtlich zulässig sein (vgl. OVG NRW, B.v.22.2.1994 - 18 B 1127/93 - juris, HessVGH, B.v.30.4.2001 - 3 TZ 757/01.a - juris Rn. 5; SächsOVG, B.v. 26.11.2018 - 3 B 381/18 - juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2000 - 18 B 1141/99

    Gefährdung bei Rückkehr in den Kongo wegen politischer Betätigung im Ausland

    vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. November 1991 - 18 B 2656/91 - und vom 22. Februar 1994 - 18 B 1127/93 - ebenso der 17. Senat des OVG NRW, Beschluss vom 28. Oktober 1993 - 17 B 2471/93 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1999 - 18 A 1765/94

    Aufenthaltsgenehmigung; Begründeter Einzelfall; Paßlosigkeit;

    vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. November 1991 - 18 B 2656/91 -, und vom 9. Oktober 1992 - 18 E 955/92.A - vom 11. November 1992 - 18 B 4249/92 -, vom 22. Februar 1994 - 18 B 1127/93 - vom 3. Februar 1992 - 18 A 251/92.A - und Urteil vom 24. Februar 1992 - 18 A 1262/91.A -, NWVBl. 1992, 294 und NVwZ 1992, 1114.
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